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22.12.2005 - Verbesserte Rechte beim Ticketkauf

Während derzeit weitere 250.000 Eintrittskarten in den Verkauf gebracht werden, einigten sich der DFB und der Bundesverband Verbraucherzentralen (vzbv) in einem Vergleich auf die Ausweitung der Käuferrechte.

Anlass der Auseinandersetzung war vor allem die Kritik verschiedener Verbraucherschützer an den früh eingezogenen Kaufpreisen, hohen Ticketing-Gebühren sowie mangelnde Rücktrittsrechte. Mit dem Vergleich, der unter Schlichtung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (zuständiger Minister: Horst Seehofer) geschlossen wurde, konnte ein weiterer Rechtsstreit vor dem Landgericht Frankfurt einvernehmlich abgewendet werden. Beide Parteien verhinderten somit einen Imageschaden für das Gesamtevent.

Wichtigste Punkte der Einigung sind Rücktritts- und Erstattungsregelungen: Teilnehmer des Optionsprogramms können nun bis zum 15. April 2006 ihren Vertrag auflösen und erhalten die Entgelte zurück. Wird dem Inhaber einer Ticketoption kein Ticket zugeteilt, erfolgt eine ebenfalls vollständige Rückerstattung bis spätestens zum 09. August 2006.

Bei den TST-Tickets (Teamserien) werden, falls sich das gewählte Team nicht qualifiziert hat, in der Kategorie III 10 Euro, in der Kategorie II 15 Euro sowie in der Kategorie I 20 Euro der Gebühren zurück erstattet.

OK-Vizepräsident Horst Schmidt begrüßte von Seiten des DFB die getroffene Übereinkunft, wies aber darauf hin, dass die Grundprobleme nicht lösbar seien, da die Ticketnachfrage die Zahl der verfügbaren 3 Millionen Tickets bei weitem übersteige.

Aktuell läuft die vierte Phase im Verkauf der Eintrittskarten aus Rücklaufen und Sicherheitsrückstellungen, in der noch bis zum 15. Januar 2006 Bestellungen möglich sind. Am 31. Januar 2006 werden dann die Zuteilungen ausgelost.